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Fenster aufgebrochen? Die richtige Reihenfolge nach einem Einbruch

Ratgeber · aktualisiert 2026-08-03

Einbruch Fenster was tun

Ein Einbruch durch ein Fenster ist nicht nur ein materieller Schaden – er hinterlässt oft ein Gefühl von Unsicherheit. Damit Sie richtig reagieren und Ihre Versicherung später reguliert, ist die Reihenfolge der Maßnahmen entscheidend. Wir führen Sie durch jeden Schritt.

1. Polizei anrufen – der erste Schritt

Bevor Sie irgendetwas anfassen oder verändern: Rufen Sie sofort die Polizei (110 oder Notruf 112). Das ist nicht nur eine Formalität für die Versicherung, sondern auch wichtig für die Dokumentation und mögliche Ermittlungen. Die Polizei wird eine Anzeige aufnehmen und gegebenenfalls den Tatort sichern.

Teilen Sie mit:

  • Genaue Adresse und Uhrzeit der Entdeckung
  • Durch welches Fenster eingebrochen wurde
  • Ob Sie sich noch in der Wohnung/im Haus befinden
  • Ob Gegenstände fehlen (falls Sie es bereits sehen)

Das Polizei-Aktenzeichen benötigen Sie später für Ihre Versicherung.

2. Bereich sichern – Verletzungsgefahr ernst nehmen

Während Sie auf die Polizei warten oder danach: Betreten Sie den Bereich um das beschädigte Fenster mit Vorsicht. Glasbruch ist tückisch.

  • Grobe Glassplitter nur mit stabilen Handschuhen anfassen
  • Feste Schuhe tragen – nie barfuß oder in Socken
  • Kinder und Haustiere aus dem Bereich fernhalten
  • Nicht auf Splitter treten oder das Fenster weiter nutzen
  • Die Bruchstelle fotografieren oder den Bereich mit einer Decke abdecken

Das Fenster ist jetzt offene Tür und Tor – für weitere Eindringlinge, Kälte und Ungeziefer. Schnelles Handeln ist erforderlich.

3. Nichts verändern – Polizei/Versicherung dokumentieren

Dies ist ein häufiger Fehler: Manche Menschen beginnen sofort, das Fenster zu reparieren oder Splitter zu entfernen. Das sollten Sie nicht tun, bevor:

  • Die Polizei den Tatort gesehen hat (wenn gewünscht)
  • Sie Fotos und Video vom Zustand gemacht haben
  • Ihre Versicherung darüber informiert wurde

Fotografieren Sie oder filmen Sie:

  • Das beschädigte Fenster von mehreren Winkeln
  • Den Zustand des Rahmens und der Scheibe
  • Eventuell Werkzeugspuren oder Beschädigungen am Fensterrahmen
  • Das umgebende Mobiliar, falls etwas zerstört wurde
  • Einbruchswerkzeug, falls noch vorhanden (aber nicht berühren!)

Diese Dokumente brauchen Sie für die Versicherung und für die Glockenfrage, ob einbruchhemmende Verglasung nötig ist.

4. Sofortige Notsicherung – damit keine neuen Eindringlinge kommen

Nach dem Einbruch ist Ihr Zuhause nicht mehr sicher. Die Fenster müssen sofort notgesichert werden – das heißt provisorisch verschlossen, bis eine neue Scheibe eingebaut ist.

Notsicherungsmöglichkeiten:

  • Verbretterung: Das Fenster wird von innen oder außen mit Sperrholz-Platten verschlossen
  • Transparente Kunststofffolie: Für weniger Lichtverlust, aber weniger stabil
  • Sicherungsgitter: Falls bereits vorhanden, können diese temporär angebracht werden

Im Idealfall kümmert sich die Fachkraft des Glaser-Partnerbetriebs vor Ort darum – parallel zur Notverglasung. Um diese auszulösen, rufen Sie unsere Hotline 01579 2829776 an (24/7). Wir organisieren sofort einen geprüften Partnerbetrieb in Ihrer Nähe.

5. Versicherung informieren – Dokumente bereithalten

Kontaktieren Sie Ihre Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung (je nachdem, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind) – möglichst noch am gleichen Tag oder am nächsten Morgen.

Halten Sie bereit:

  • Polizei-Aktenzeichen
  • Fotos des Schadens
  • Liste vermisster oder beschädigter Gegenstände (wenn bekannt)
  • Verständigung des Versicherers über die Notverglasung (kostenpflichtig oder erstattet – das hängt von Ihrer Police ab)

Manche Versicherungen fordern einen Schadensformular innerhalb einer bestimmten Frist. Halten Sie diese Fristen ein.

6. Verglasung beauftragen – nicht nur reparieren

Nachdem die Notsicherung steht, kommt die dauerhafte Verglasung. Hier lohnt sich ein Gedanke: War das betroffene Fenster besonders anfällig? Ist eine Verbesserung sinnvoll?

Optionen:

  • Einfachglas ersetzen: Schnell und kostengünstig, bietet aber weniger Schutz
  • Isolierglas/Wärmeschutzglas: Besserer Wärmeschutz, bessere Akustik
  • Einscheibensicherheitsglas (ESG) oder Verbundsicherheitsglas (VSG): Deutlich bruchsicherer und einbruchshemmender
  • Einbruchhemmende Verglasung (RC-Klasse): Zertifizierte Gläser nach EN 356, schwerer zu durchbrechen

Die Fachkraft des Glaser-Partnerbetriebs vor Ort wird mit Ihnen die beste Option für Ihre Situation besprechen – auch unter Berücksichtigung, was die Versicherung übernimmt.

7. Weitere Maßnahmen – Sicherheit erhöhen

Nach einem Einbruch ist es verständlich, die Sicherheit zu verbessern:

  • Fensterriegelschlösser: Mechanische oder elektromechanische Sperren für mehr Einbruchshemmung
  • Bewegungsmelder: Außen oder innen, können Einbrecher abschrecken
  • Sicherungsfolien: Halten Glassplitter zusammen und verlangsamen das Eindringen
  • Weitere betroffene Fenster und Türen prüfen auf ähnliche Schwachstellen

Viele Versicherungen gewähren Rabatte, wenn Sie die Sicherheit verbessern.

Zusammengefasst: Die richtige Reihenfolge

  1. Polizei rufen (110/112) – Aktenzeichen notieren
  2. Bereich sichern – Handschuhe, Schuhe, Abstand halten
  3. Fotografieren & dokumentieren – Vor Veränderungen
  4. Notsicherung beauftragen01579 2829776 (24/7)
  5. Versicherung informieren – Mit allen Unterlagen
  6. Dauerhafte Verglasung planen – Mit professioneller Beratung
  7. Weitere Sicherheitsmaßnahmen erwägen – Zum Schutz vor Wiederholungen

Im schlimmsten Fall sind Sie nachts oder am Wochenende betroffen. Das ist kein Problem: Notverglasung24 ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar. Wir kümmern uns sofort um die Sicherung und Verglasung – während Sie sich um Polizei und Versicherung kümmern.

Akuter Glas-Notfall? Wir helfen.

24/7 erreichbar · geprüfte Glaser-Partner vor Ort in NRW & Berlin.

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Häufige Fragen

01Muss ich immer die Polizei rufen, wenn ein Fenster eingebrochen ist?+

Ja. Nur die Polizei kann das Ereignis offiziell dokumentieren. Das ist zwingend für die Versicherungsregulierung und für mögliche Ermittlungen. Außerdem erhalten Sie ein Aktenzeichen, das Sie brauchen werden.

02Kann ich das Fenster selbst provisorisch reparieren oder mit Folie abdecken?+

Notfalls ja – aber nur, wenn Sie absolut keine andere Wahl haben. Besser ist es, einen Glaser zu beauftragen, der die Notsicherung fachgerecht anbringt. Das ist sicherer und vermeidet Fehler, die zu Problemen mit der Versicherung führen könnten. Ruf uns an: 01579 2829776.

03Übernimmt die Versicherung die Kosten für die Notverglasung?+

Das hängt von Ihrer Police ab. Manche Versicherungen erstatten auch Notsicherungskosten, andere nicht. Fragen Sie Ihre Versicherung nach Beauftragung. Wichtig: Teilen Sie dem Glaser mit, dass Sie eine Rechnung brauchen – diese reichen Sie ein.

04Was ist der Unterschied zwischen Notsicherung und Notverglasung?+

Notsicherung ist die provisorische Verschließung (z. B. Verbretterung) unmittelbar nach dem Einbruch – das ist schnell und kostengünstig. Notverglasung ist der Einbau einer neuen Glasscheibe, die länger hält. Oft kombinieren wir beide: erst sichern, dann verglasen.

05Wie lange dauert es, bis ein Fenster nach Einbruch wieder normal nutzbar ist?+

Das hängt ab: Eine Notsicherung durch Verbretterung kann noch am selben Tag erfolgen. Die endgültige Verglasung mit Roh- und Fertigmaßen braucht 1–3 Tage Vorlauf (Material, Termin). Im Notfall organisieren wir auch Schnellösungen. Rufen Sie an: 01579 2829776.

06Sollte ich in Zukunft ein bruchsichereres Fenster einbauen?+

Ja, wenn Sie die Sicherheit erhöhen möchten. Verbundsicherheitsglas (VSG) oder einbruchhemmende Gläser (RC-Klassen) sind deutlich stabiler. Die genaue Wahl hängt von Ihrem Risiko, Budget und den Anforderungen Ihrer Versicherung ab. Der Glaser berät Sie gerne.

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