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Glasschaden bei der Versicherung anmelden: So gehen Sie vor

Ratgeber · aktualisiert 2026-08-03

Glasschaden Versicherung melden

Ein gesprungenes Fenster, eine zerstörte Glastür oder ein eingeschlagenes Schaufenster: Glasschäden entstehen schneller als gedacht. Wenn Sie versichert sind, sollten Sie den Schaden zeitnah und dokumentiert bei Ihrer Versicherung anmelden. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen und welche Unterlagen Sie benötigen.

Schritt 1: Schaden sichern und dokumentieren

Bevor Sie die Versicherung anrufen, sichern Sie zunächst den Bereich mit dem Glasschaden. Dies ist wichtig für die Sicherheit und für die Dokumentation:

  • Bereich absperren, Kinder und Haustiere fernhalten
  • Feste Schuhe und Handschuhe tragen
  • Grobe Glassplitter vorsichtig aufkehren und in einen stabilen Behälter mit Deckel legen
  • Bereich bis zur Behebung möglichst nicht betreten

Die Sicherung ist der erste Schritt – danach folgt die Dokumentation. Fotografieren Sie den Schaden aus mehreren Blickwinkeln mit Ihrem Smartphone oder einer Kamera. Halten Sie fest: Lage des Schadens, Ausdehnung, mögliche Ursache (z. B. Loch bei Einbruch, Sprungmuster bei Sturm). Diese Fotos sind wertvoll für Ihre Versicherung.

Schritt 2: Versicherungspolice prüfen

Nicht jede Versicherung deckt Glasschäden gleich ab. Prüfen Sie Ihre Police oder Ihr Versicherungsportal:

  • Ist Glasbruch / Glasversicherung enthalten?
  • Welche Art von Glas ist versichert (Fenster, Glastüren, Spiegel, Vitrinen)?
  • Gibt es eine Selbstbeteiligung?
  • Welche Versicherungsart ist relevant (Hausrat, Gebäude, Betriebsversicherung)?
  • Welche Fristen gelten für die Schadenmeldung?

Meist müssen Sie den Schaden innerhalb von 24 bis 72 Stunden melden. Informieren Sie sich genau – die genaue Frist finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

Schritt 3: Die Versicherung kontaktieren

Rufen Sie Ihre Versicherung an oder melden Sie den Schaden online über das Kundenportal an. Halten Sie folgende Informationen bereit:

  • Versicherungsnummer / Policennummer
  • Genaue Beschreibung des Schadens (welches Glas, wie groß, welche Ursache)
  • Datum und Uhrzeit des Schadenseintritts
  • Aufnahmen und Fotos des Schadens
  • Informationen zu eventuellen Zeugen (bei Fremdverschulden)

Die Versicherung wird Sie dann über die nächsten Schritte informieren und möglicherweise einen Schadenbericht anfordern.

Schritt 4: Unterlagen und Belege sammeln

Nach dem ersten Kontakt mit Ihrer Versicherung sammeln Sie alle relevanten Unterlagen:

  • Originalfotos des Schadens (hochauflösend, mehrere Perspektiven)
  • Kaufbelege oder Rechnungen für das beschädigte Glas / Fenster (falls vorhanden)
  • Aktuelle Hausratinventur oder Dokumentation des Gegenstands
  • Rechnungen oder Angebote von Glasbetrieben (Notverglasung, wenn bereits erfolgt)
  • Polizeibericht (bei Einbruch oder Fremdverschulden)
  • Dokumentation von Zeugen (Namen, Kontaktdaten)
  • Versicherungsvertrag oder Auszug der Bedingungen

Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller kann die Versicherung regulieren.

Schritt 5: Schadenbericht und Regulierung

Viele Versicherungen stellen einen Schadenbericht zur Verfügung oder bieten ein Online-Formular. Füllen Sie diesen aus und reichen Sie alle Unterlagen ein. Manchmal ordert die Versicherung einen eigenen Sachverständigen an, um den Schaden zu bewerten – besonders bei höheren Schadensummen.

Nach Prüfung teilt Ihnen die Versicherung mit, wie viel sie übernimmt und wann die Zahlung erfolgt. Wird der Schaden reguliert, können Sie sich anschließend um die Reparatur oder den Austausch des Glases kümmern.

Wann sollte eine Notverglasung erfolgen?

Wenn Ihr Fenster oder Ihre Glastür beschädigt und damit nicht mehr sicher ist, kann eine Notverglasung notwendig werden – etwa zum Schutz vor Witterung oder Eindringlingen. Diese sollte nicht zu lange warten, um Folgeschäden zu vermeiden. Die Kosten für die Notverglasung können später mit der Versicherung abgerechnet werden. Unter 01579 2829776 können Sie einen Glasnotdienst zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichen.

Häufige Fehler vermeiden

  • Nicht zu lange warten, sondern zeitnah (innerhalb von 24–72 h) melden
  • Fotos vor der Reinigung / Reparatur machen
  • Versicherungsbedingungen genau lesen
  • Belege und Rechnungen aufbewahren
  • Keine eigenmächtigen Reparaturen ohne Absprache (kann zum Leistungsausfall führen)
  • Alle Unterlagen vollständig einreichen

Mit dieser Checkliste sind Sie gut vorbereitet, um Ihren Glasschaden korrekt und zügig bei Ihrer Versicherung anzumelden. Sollten Sie bei der Sicherung des Schadens Unterstützung benötigen oder eine schnelle Notverglasung erforderlich sein, helfen Ihnen geprüfte Glaser-Partnerbetriebe 24/7 weiter. Kontaktieren Sie uns gerne unter 01579 2829776.

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Häufige Fragen

01Wie schnell muss ich einen Glasschaden der Versicherung melden?+

Die meisten Versicherungen fordern eine Schadenmeldung innerhalb von 24 bis 72 Stunden nach Schadenseintritt. Überprüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen für die genaue Frist – eine verspätete Meldung kann zum Leistungsausfall führen.

02Welche Fotos braucht die Versicherung für die Schadenmeldung?+

Machen Sie Fotos aus mehreren Blickwinkeln: Gesamtansicht des beschädigten Glases, Nahaufnahmen des Schadens, die Umgebung und mögliche Ursachen (z. B. Einschlag-Loch, Sprungmuster). Nutzen Sie hochauflösende Bilder und fotografieren Sie vor Reinigung oder Reparaturen.

03Wer zahlt die Notverglasung bei einem Glasschaden?+

Ist Ihr Glas versichert, erstattet die Versicherung in der Regel auch die Kosten für eine notwendige Notverglasung. Bewahren Sie alle Rechnungen auf und reichen Sie diese mit Ihrem Schadenbericht ein. Besprechen Sie mit der Versicherung, ob eine Voranmeldung notwendig ist.

04Was muss ich sammeln, bevor ich den Schadenbericht einreiche?+

Sammeln Sie Fotos des Schadens, Kaufbelege/Rechnungen des beschädigten Glases, Rechnungen von Glasbetrieben, eventuelle Polizeiberichte (bei Einbruch), Zeugenkontakte und Ihre Versicherungspolice. Je vollständiger die Dokumentation, desto schneller erfolgt die Regulierung.

05Bin ich verpflichtet, vor der Reparatur auf die Versicherung zu warten?+

Das hängt von Ihrer Police und der Schadensumme ab. Eine dringende Notverglasung zur Sicherung ist üblich und notwendig – teilen Sie dies der Versicherung mit. Größere Reparaturen sollten Sie vorher mit der Versicherung besprechen, um Probleme bei der Regulierung zu vermeiden.

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