Einbruchschaden durch Glasbruch: So regelt Ihre Versicherung den Schaden
Ratgeber · aktualisiert 2026-08-03

Ein zerstörtes Fenster, eine aufgehebelte Glastür – Einbruchschäden durch Glasbruch sind nicht nur beängstigend, sondern kosten schnell mehrere hundert Euro. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen greift Ihre Hausratversicherung und ersetzt den Schaden. Allerdings nur, wenn Sie die richtigen Schritte befolgen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie nach einem Einbruch vorgehen und Ihre Versicherung optimal nutzen.
Sofortmaßnahmen nach dem Einbruch: Sicherheit geht vor
Unmittelbar nach der Entdeckung eines Einbruchs sollten Sie zunächst die Sicherheit gewährleisten. Betreten Sie den Raum nicht sofort, wenn Sie unsicher sind, ob der Täter noch vor Ort ist. Rufen Sie die Polizei unter 110 an – das ist nicht nur für Ihre Sicherheit entscheidend, sondern auch notwendig für die Versicherung.
Während Sie auf die Polizei warten, sichern Sie die beschädigte Stelle vorübergehend, um weitere Schäden zu vermeiden. Ein zerstörtes Fenster oder eine defekte Glastür sollten aus Sicherheitsgründen sofort gesichert werden – zum Beispiel durch Verbretterung oder eine Notverglasung. Rufen Sie dazu den Glasnotdienst an: 01579 2829776. So verhindern Sie Witterungsschäden und Folgeschäden, die die Versicherung sonst möglicherweise nicht bezahlt.
Polizeiliche Anzeige: Die Basis für den Schadensersatz
Die Polizeianzeige ist essentiell für Ihre Versicherung. Ohne Anzeigenbestätigung wird Ihre Hausratversicherung den Schaden in der Regel nicht regulieren – auch wenn der materielle Schaden offensichtlich ist. Bei der Anzeige müssen Sie die Polizei anrufen oder zur Dienststelle gehen. Die Beamten werden:
- Die Örtlichkeiten besichtigen und dokumentieren
- Fingerabdrücke und Spuren sichern (falls möglich)
- Eine Anzeigenummer ausstellen
- Ihnen eine Kopie oder ein Anzeigenbestätigungsschreiben geben
Dieses Dokument brauchen Sie später für die Schadenmeldung. Heben Sie es auf und bewahren Sie es sicher auf.
Dokumentation des Schadens: Fotos und Inventarliste
Nach Sicherung des Bereichs fotografieren Sie alle Schäden genau und dokumentieren, was gestohlen oder beschädigt wurde. Für Versicherungszwecke sind Bilder des zerstörten Fensters oder der defekten Glastür wichtig. Fotografieren Sie aus verschiedenen Winkeln und machen Sie auch Detailaufnahmen der Bruchstelle.
Erstellen Sie zudem eine schriftliche Aufstellung:
- Art des Schadens (zerstörtes Fenster, Glastür, Schiebetür)
- Typ und Größe der Verglasung (Einfachglas, Isolierglas etc.)
- Zeitpunkt der Entdeckung
- Gestohlene oder beschädigte Gegenstände mit ungefährem Wert
- Kostenvoranschlag für die Reparatur oder Neuverglasung
Diese Informationen helfen Ihrer Versicherung, den Schaden schnell und vollständig zu regulieren.
Was Hausratversicherung bei Einbruchschäden abdeckt
Ihre Hausratversicherung deckt Schäden an den Einrichtungsgegenständen und der Wohnung ab, wenn ein Einbruch vorliegt. Das bedeutet konkret:
- Zerstörtes Glas (Fenster, Glastüren, Spiegel)
- Beschädigte Möbel, Elektronik und andere Gegenstände
- Folgeschäden durch Witterung nach dem Einbruch (wenn Sie sofort sichern)
- In der Regel auch die Kosten für Notsicherung oder Notverglasung
Wichtig: Der Einbruch muss erkennbar sein – etwa durch Einbruchspuren, aufgefundene Werkzeuge oder bestätigte Einbruchversuche. Ein fehlerhaft schließendes Fenster ist kein Einbruch und wird nicht reguliert.
Schadenmeldung: Der offizielle Weg zur Versicherung
Kontaktieren Sie Ihre Versicherung schnellstmöglich, nachdem Sie die Anzeige erstattet haben. Viele Hausratversicherungen fordern Meldungen innerhalb von 24 bis 72 Stunden. Teilen Sie mit:
- Policenummer und Kundennummer
- Datum und Uhrzeit des Einbruchs
- Ort und Art des Schadens
- Anzeigenummer und Polizeirevier
- Geschätzter Schadenbetrag
Die Versicherung wird Ihnen dann ein Schadensformular zuschicken, das Sie ausfüllen und mit allen Belegen einreichen müssen – Polizeianzeige, Fotos und Kostenvoranschläge.
Kosten für Reparatur und Notverglasung
Für die Regulierung benötigen Sie einen Kostenvoranschlag für die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Verglasung. Achten Sie darauf, dass der Glaser oder die Glasfachkraft des Partnerbetriebs ein nachvollziehbares Angebot schreibt, das Art, Größe und Material der neuen Verglasung enthält.
Falls Sie eine Notsicherung benötigen, um das Loch im Fenster vorübergehend zu verschließen – Versicherungen erkennen diese Kosten in der Regel an, da sie die weitere Beschädigung verhindern. Bei Fragen zur Notverglasung helfen wir Ihnen unter 01579 2829776 weiter.
Haftungsausschlüsse: Wann zahlt die Versicherung nicht?
Es gibt Situationen, in denen die Hausratversicherung Einbruchschäden nicht übernimmt oder die Leistung reduziert:
- Fehlendes Anzeige: Ohne Polizeianzeige grundsätzlich keine Leistung
- Grobe Fahrlässigkeit: Zum Beispiel wenn Sie das Fenster offen gelassen haben
- Mangelnde Sicherung: Wenn Sie das beschädigte Fenster nicht sofort sichern und Folgeschäden entstehen
- Zu niedrige Versicherungssumme: Die Deckungssumme reicht nicht aus
Manche Versicherungen haben auch Selbstbeteiligungen – Sie müssen dann einen Teil selbst tragen. Schauen Sie in Ihre Police.
Checkliste für die nächsten Schritte
Nach einem Einbruch mit Glasschaden folgen Sie dieser Schrittfolge:
- Polizei anrufen (110) und Anzeige erstatten
- Beschädigte Stelle fotografieren und dokumentieren
- Fenster oder Glastür sofort sichern oder provisorisch verglasen
- Kostenvoranschlag für die Reparatur einholen
- Hausratversicherung anrufen und Schaden melden
- Alle Unterlagen (Anzeige, Fotos, Kostenvoranschlag) einreichen
- Auf Schadensbearbeitung warten und Entscheidung dokumentieren
Die meisten Versicherungen bearbeiten Einbruchschäden zügig – oft innerhalb von 1–2 Wochen – wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Kontakt und weitere Hilfe
Falls Sie nach einem Einbruch eine Notverglasung oder Sofortsicherung Ihrer Fenster oder Glastüren benötigen, sind wir rund um die Uhr für Sie da. Rufen Sie uns unter 01579 2829776 an. Wir helfen Ihnen, die beschädigte Stelle sofort zu sichern, damit kein weiterer Schaden entsteht und Ihre Versicherung die Leistung nicht ablehnt.
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Häufige Fragen
01Muss ich die Polizei anrufen, wenn mein Fenster durch Einbruch zerstört wurde?+
Ja, das ist unbedingt notwendig. Ohne Polizeianzeige wird Ihre Hausratversicherung den Schaden nicht bezahlen. Rufen Sie die Polizei unter 110 an und verlangen Sie eine Anzeigenummer. Diese brauchen Sie später für die Schadenmeldung.
02Zahlt meine Hausratversicherung auch die Kosten für eine Notverglasung?+
In den meisten Fällen ja. Notsicherungen oder provisorische Verglasungen, die verhindern, dass weitere Schäden durch Witterung entstehen, werden von Versicherungen als notwendig anerkannt. Bewahren Sie die Rechnung auf und reichen Sie sie mit der Schadenmeldung ein.
03Wie lange dauert es, bis die Versicherung meinen Einbruchschaden reguliert?+
Das hängt vom Umfang und der Bearbeitung durch Ihre Versicherung ab. Einfache Schäden werden oft innerhalb von 1–2 Wochen bearbeitet, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Komplexere Fälle können länger dauern. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung und fragen Sie nach einer Bearbeitungsfrist.
04Was passiert, wenn ich das beschädigte Fenster nicht sofort sichern lasse?+
Folgeschäden durch Regen, Schnee oder andere Witterung, die entstehen, weil Sie das Loch nicht sofort sichern, werden möglicherweise nicht von der Versicherung bezahlt – oder die Leistung wird gekürzt. Das ist als fahrlässig eingestuft. Daher: Sofort sichern oder eine Notverglasung anfordern.
05Was ist ein Kostenvoranschlag und warum brauche ich ihn?+
Ein Kostenvoranschlag ist ein unverbindliches Preisangebot für die Reparatur oder den Austausch des beschädigten Glases. Ihre Versicherung braucht dieses Dokument, um den Schadenbetrag zu prüfen und zu genehmigen. Der Handwerksbetrieb stellt es kostenfrei aus.
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